Abgabetiere, Fundtiere & Notfälle
Hier finden Sie Informationen zu Abgabetieren, Fundtieren und Notfällen.
Abgabetiere und Tierschutzfragen
Wir sind für Tiere in den folgenden Orten Ihr Ansprechpartner:
Baach, Beinstein, Beutelsbach, Bittenfeld, Endersbach, Großheppach, Hegnach, Hohenacker, Kleinheppach, Korb, Neustadt, Rommelshausen, Schnait, Stetten, Strümpfelbach und Waiblingen.
Für die Abgabe von Tieren sowie für alle Fragen rund um den Tierschutz stehen wir Ihnen weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fundtiere und Notfälle
Für aktuelle Fundtiermeldungen und Notfallkontakte gelten folgende Zuständigkeiten:
Korb und Kleinheppach
Für Fundtiere aus der Gemeinde Korb mit den Ortsteilen Korb und Kleinheppach ist das Tierheim Winnenden zuständig.
Waiblingen, Weinstadt und Kernen im Remstal
Für Fundtiere aus den Städten und Gemeinden Waiblingen, Weinstadt und Kernen im Remstal sind die Streunerfreunde zuständig.
Meistgestellte Fragen
Bitte notieren Sie, wo und wann Sie das Tier gefunden haben und bringen Sie das Tier sofort zum Tierarzt. Hinterlassen Sie dort Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer. Ihnen entstehen keine Kosten.
Bitte notieren Sie, wo und wann Sie das Tier gefunden haben. Wenn möglich, prüfen Sie, ob das Tier eine Tätowierung oder eine Steuermarke trägt. Wenden Sie sich dann hier oder an das jeweilige Polizeirevier.
Grundsätzlich sollten Sie beim Umgang mit Wildtieren immer den Selbstschutz beachten!
Wenn das Tier offensichtlich Hilfe benötigt oder verletzt ist, können Sie es zu einem Tierarzt bringen. Bitte notieren Sie wo und wann Sie das Tier gefunden haben. Ansonsten melden Sie den Fund hier oder der örtlichen Gemeindeverwaltung. Hier finden Sie Tierauffangstationen, die das Tier ggfs. aufnehmen können.
In Fällen, in denen das Tier schlecht oder nicht zu sichern ist, alarmieren Sie die Polizei oder Feuerwehr.
Bei einem Wildunfall verständigen Sie bitte die Polizei (Notruf 110). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Versorgung von Unfallwild
Bitte notieren Sie, wo und wann Sie das Tier gefunden haben. Melden Sie es hier und in Fällen, in denen das Tier schlecht oder nicht zu sichern ist, alarmieren Sie die Polizei oder Feuerwehr.
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist grundsätzlich das Veterinäramt zuständig (Veterinäramt Rems-Murr Kreis: 07191 895-4062). Bei Gefahr im Verzug können Sie sich auch an die Polizei wenden.
Gerne können Sie auch uns informieren (Telefon: 07151 99 47 256, E-Mail: info@tierschutzverein-waiblingen.de). Wir bieten Hilfe und Beratung für das weitere Vorgehen an. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre vollständigen Personalien an. Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt.
